Ab dem 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes. Dabei gibt es keine Ausnahme für sportliche E-MTB’s, E-Gravel oder E-Rennräder. Bestehende
sowie neue KundInnen werden euch ansprechen. Es ist wichtig, dass ihr für diesen chancenreichen Dialog gewappnet seid!
Was genau beinhaltet das neue Gesetz?
Wir haben euch das Wichtigste zusammengefasst:
- Das Licht muss auf 100 Meter sichtbar sein und es gibt keine Vorschrift zur Lichtstärke
- Das Vorderlicht muss am Tag auch bei guter Sicht immer eingeschalten sein
- Das Rücklicht muss immer montiert und bei schlechter Sicht eingeschalten sein
- Das Vorderlicht darf nicht blinken und nicht blenden
- Jegliche Art von Beleuchtung, auch eine nicht festinstallierte, ist erlaubt